Die chirurgische implantologische Behandlung gilt als Privatleistung.
Daher empfehlen wir unseren Patienten den Privatkostenplan für die Behandlung frühzeitig der Krankenkasse vorzulegen. So kann geklärt werden, welche Kosten im Rahmen der Implantologie von der Versicherung übernommen werden. Für gesetzlich Versicherte gibt es private Zahnzusatzversicherungen, die einen Teil der eigenen Kosten abdecken, zum Beispiel auch für Zahnimplantate.